Baurecht
Spielplatzpflicht gestrichen: Straubing verliert Geld aus Ablöse

Philipp Schulze
Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung fällt die Spielplatzpflicht für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen weg. Die Stadt hat die Möglichkeit, eine örtliche Bauvorschrift zu erlassen.
Die Bayerische Staatsregierung hat die Bauordnung geändert - mit Folgen für die Kommunen. Unter anderem ist nun die staatlich angeordnete Spielplatzpflicht bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ersatzlos gestrichen.
Jetzt weiterlesen mit Plus-Zugang:
- alle Artikel in voller Länge und mit allen Inhalten
- deutlich weniger Werbung auf der Seite
- Sie unterstützen Journalismus in Ihrer Region









