Vor dem Amtsgericht

Hygienemängel bei Bäckerei mit Filialen in Straubing

Ein Bäckereibetreiber ist des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz schuldig. Vor Gericht geht es aber nur noch um die Höhe der zu zahlenden Tagessätze.

Der Bäckerei-Geschäftsführer mit Filialen in Niederbayern muss sich vor Gericht verantworten.

Der Bäckerei-Geschäftsführer mit Filialen in Niederbayern muss sich vor Gericht verantworten.

Dreckige Fußböden, Klebefallen mit zahlreichen toten Insekten, verunreinigte Schläuche, ein Schwamm, "der muffig roch", Spinnweben im Rohstofflager, kaputte Wandfliesen, Stockflecken auf Silikonfugen, Fliegen auf

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