Bundesweite Regelung

Landwirte von „neuen“ Auflagen im Landkreis Straubing-Bogen überrascht

Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe müssen sich selbst über Bundesgewässerrandstreifen informieren - und im Zweifel auch selbst als „Landvermesser“ tätig werden. So legt es ein Bundesgesetz fest.

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Der angelegte Graben in der Mitte des Bildes ist als „Gewässer“ kartiert worden – obwohl er kein Wasser führt. Die im Artikel erwähnte Hanglage verpflichtet laut Haberl in diesem Fall nicht zu einem Randstreifen. Daher befürchtet der Landwirt eine Art „willkürliche Kartierung von Gewässern“.

Der angelegte Graben in der Mitte des Bildes ist als „Gewässer“ kartiert worden – obwohl er kein Wasser führt. Die im Artikel erwähnte Hanglage verpflichtet laut Haberl in diesem Fall nicht zu einem Randstreifen. Daher befürchtet der Landwirt eine Art „willkürliche Kartierung von Gewässern“.

Woher kommen die „neuen“ Gewässerrandstreifen? Diese Frage ist vor Kurzem beim Agrargespräch des BBV in Bergstorf bei Rain aufgeworfen worden. Und auch der Vorwurf, warum das nie publik gemacht worden sei.

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