Bundesweite Regelung
Landwirte von „neuen“ Auflagen im Landkreis Straubing-Bogen überrascht

Manfred Haberl
Der angelegte Graben in der Mitte des Bildes ist als „Gewässer“ kartiert worden – obwohl er kein Wasser führt. Die im Artikel erwähnte Hanglage verpflichtet laut Haberl in diesem Fall nicht zu einem Randstreifen. Daher befürchtet der Landwirt eine Art „willkürliche Kartierung von Gewässern“.
Woher kommen die „neuen“ Gewässerrandstreifen? Diese Frage ist vor Kurzem beim Agrargespräch des BBV in Bergstorf bei Rain aufgeworfen worden. Und auch der Vorwurf, warum das nie publik gemacht worden sei.
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