Urteil liegt vor

Der Berghof in Sankt Englmar und seine illegalen Dauerbewohner

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Rechtsauffassung des Landratsamts Straubing-Bogen bestätigt: Nur die Nutzung als Ferienwohnungen ist zulässig. Somit werden bald weitere Nutzungsuntersagungen versandt.

Ein Teil des Berghof-Komplexes auf einem Archivfoto

Ein Teil des Berghof-Komplexes auf einem Archivfoto

Im September hat das Verwaltungsgericht in Regensburg über den Fall Berghof verhandelt, seit letzter Woche liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen das Urteil auch schriftlich vor.

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