Amerikanische Faulbrut
Bienenseuche im Landkreis Straubing-Bogen festgestellt

Thomas Banneyer/dpa
Imker müssen nun Anzahl und Standort ihrer Völker dem Veterinäramt melden. (Symbolbild)
Wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut hat der Landkreis Straubing-Bogen einen Sperrbezirk zur Eindämmung der Krankheit eingerichtet. In Geiselhöring sei die hochinfektiöse Bienenkrankheit nachgewiesen worden, teilte das Landratsamt Straubing-Bogen mit. In einem Radius von zwei Kilometern müssen Bienenvölker und Bienenbestände unverzüglich auf die Krankheit untersucht werden.
Dieses Untersuchungsgebiet umfasst die Gemeindeteile Geiselhöring, Greißing, Haindling, Kraburg, Schieglmühle, Dettenkofen bei Geiselhöring, Lohmühle bei Geiselhöring und Oberndorf bei Geiselhöring. Alle Menschen mit Bienen müssen dem Veterinäramt die Anzahl und die Standorte ihrer Völker melden.
Bewegliche Bienenstände im Untersuchungsgebiet dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, lebende Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutze Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Außerdem: Bienen oder Bienenvölker dürfen nicht in den Bienenstand gebracht werden.
Nach Angaben des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, des Friedrich-Loeffler-Instituts, wird die Amerikanische Faulbrut durch ein sporenbildendes Bakterium verursacht, das Larven angreift. Das Bienenvolk könne dann nicht schnell genug neue Arbeitsbienen aufziehen, was zu einer Schwächung und unter Umständen zum Absterben des Volkes führe. Für Menschen sei die Krankheit ungefährlich.








