Wahlwerbung
Wie in Landshut plakatiert werden darf - und wie nicht

Ingmar Schweder
Seit Mittwoch darf Wahlwerbung in Landshut angebracht werden - an 44 dafür vorgesehen Plätzen. Davor und an anderen Orten aufgehängte Werbung wird „einzelfallbezogen geprüft“ und „gegebenenfalls“ die Entfernung angeordnet oder ein Bußgeld erteilt, teilt die Stadt mit.
Die Kommunalwahl am 8. März wirft ihre Schatten voraus. Auch der Wahlkampf dürfte in den kommenden Tagen an Fahrt aufnehmen.
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