Amtsgericht

„Erbsenzählen“ im Arbeitsamt bringt Landshuterin vor Gericht

Eine 39-Jährige Landshuterin stand wegen Betrug vor dem Amtsgericht, weil sie zur falschen Zeit als Pflegekraft gejobbt hat.

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Das Arbeitsmodell seiner Mandantin müsse der Arbeitsagentur bekannt gewesen sein, sagte der Verteidiger vor dem Amtsgericht.

Das Arbeitsmodell seiner Mandantin müsse der Arbeitsagentur bekannt gewesen sein, sagte der Verteidiger vor dem Amtsgericht.

Da soll noch mal einer sagen, Arbeitssuchende würden hierzulande nicht ausreichend betreut werden - Vermerke von sage und schreibe elf Sachbearbeitern der Agentur für Arbeit sind in den Unterlagen einer 39-jährigen

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