Verkehrszeichen

E-Scooter-Verbot in Landshut: „Dieses Schild braucht’s nicht!“

Was der Verkehrsexperte der Landshuter Polizei zum neuen E-Scooter-Verbotszeichen in der Zweibrückenstraße sagt - und zur aktuellen Regelung in der Fußgängerzone.

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An dieser Stelle überflüssig, sagt die Polizei zu diesem Schild.

An dieser Stelle überflüssig, sagt die Polizei zu diesem Schild.

Das Verbotsschild für Elektrokleinstfahrzeuge mit der offiziellen Bezeichnung 257-59 ist brandneu. So neu, dass es kaum jemand kennt - und entsprechend für Missverständnisse sorgt.

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