Marktgemeinderat
Angepasste Hebesätze für den Markt Pilsting vorgestellt

Monika Behrens
Ab 1. Januar tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Der Markt Pilsting legte neue Hebesätze fest.
Die Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wird auf 440 von Hundert (v. H.) festgelegt und die Grundsteuer B, für Grundstücke, auf 240 v. H.
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