Aus dem Gerichtssaal

Gestohlene Nagelschere oder Tatwaffe? Verhandlung in Landau

Vor dem Amtsgericht Landau wurde am Donnerstag eine „interessante Rechtsfrage“ diskutiert: Liegt ein Diebstahl mit Waffen vor, wenn die „Waffe“ Teil des Diebesguts ist?

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Weil er eine Nagelschere mitführte - die laut Richterin als „gefährliches Werkzeug“ zähle -, musste sich ein 36-Jähriger wegen eines Diebstahls mit Waffen vor dem Amtsgericht Landau verantworten. (Symbolbild)

Weil er eine Nagelschere mitführte - die laut Richterin als „gefährliches Werkzeug“ zähle -, musste sich ein 36-Jähriger wegen eines Diebstahls mit Waffen vor dem Amtsgericht Landau verantworten. (Symbolbild)

Es war eine „interessante Rechtsfrage“, über die das Amtsgericht Landau am Donnerstag zu entscheiden hatte - da waren sich Richterin Eva Ruhland und Rechtsanwalt Patrick Schladt einig.

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