Aus dem Gerichtssaal
Gestohlene Nagelschere oder Tatwaffe? Verhandlung in Landau

IMAGO/Shotshop
Weil er eine Nagelschere mitführte - die laut Richterin als „gefährliches Werkzeug“ zähle -, musste sich ein 36-Jähriger wegen eines Diebstahls mit Waffen vor dem Amtsgericht Landau verantworten. (Symbolbild)
Es war eine „interessante Rechtsfrage“, über die das Amtsgericht Landau am Donnerstag zu entscheiden hatte - da waren sich Richterin Eva Ruhland und Rechtsanwalt Patrick Schladt einig.
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