Beschlüsse

In Osterhofen wird aus einem Schlafzimmer ein Nagelstudio

In einem reinen Wohngebiet braucht es bestimmte Voraussetzungen, dass ein Dienstleistungsbetrieb entstehen kann. Die sind gegeben, fand der Bauausschuss und auch bei anderen Beschlüssen gab es keine Einwände.

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Ein kleines Nagelstudio soll nach dem Willen einer Antragstellerin in ihrem Wohnhaus in Altenmarkt entstehen. Der Bauausschuss hat nichts dagegen einzuwenden.

Ein kleines Nagelstudio soll nach dem Willen einer Antragstellerin in ihrem Wohnhaus in Altenmarkt entstehen. Der Bauausschuss hat nichts dagegen einzuwenden.

Über Baustile lässt sich bekanntlich streiten - sie sind vor allem eine Frage des individuellen Geschmacks. Für die baurechtliche Beurteilung hingegen gelten klare Vorgaben.

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