Bauschutt-Affäre
Verfahren gegen Deggendorfer Unternehmer: Neue Bewegung im Fall Günther Karl

Im Verfahren gegen den Deggendorfer Bauunternehmer Günther Karl ist eine Stellungnahme der Verteidiger bei Gericht eingegangen. Das bestätigte das Landgericht Passau auf Nachfrage unserer Redaktion. Über den Inhalt der Stellungnahme dürfe das Gericht jedoch keine Informationen geben. Auch auf Grundlage dieser Stellungnahme plane die zuständige Kammer nunmehr, in der ersten Jahreshälfte 2026 über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, heißt es weiter.
Die Staatsanwaltschaft Passau hatte Mitte Februar 2025 Anklage gegen Karl und einen weiteren ehemaligen leitenden Verantwortlichen der Karl-Gruppe mit Sitz in Hengersberg (Kreis Deggendorf) erhoben. Der Vorwurf: Die Angeklagten sollen zwischen Dezember 2017 und Januar 2020 bei neun Bauvorhaben angefallene Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt haben. Die Auftraggeber sollen dabei mit gefälschten Belegen über die Entsorgung getäuscht worden sein. Für die Staatsanwaltschaft bedeuteten die Ermittlungen zu dem Fall eine Mammutaufgabe: Sie zogen sich über fünf Jahre hin und füllten mehr als 50.000 Aktenseiten.
Karls Rechtsanwalt hatte Anfang 2025 die Vorwürfe gegen seinen Mandanten als „falsche Anschuldigungen“ zurückgewiesen. Karl selbst hatte im Dezember 2023 im Zuge der Ermittlungen 15 Tage in Untersuchungshaft gesessen, war dann aber gegen eine Kaution in zweistelliger Millionenhöhe entlassen worden. Karls Verteidiger hatten im vergangenen Jahr eine Frist zur Stellungnahme Ende Mai verstreichen lassen, woraufhin die Frist verlängert worden war.














