Beweisantrag abgelehnt

Erneute Wende im Fall des ehemaligen Mainkofener Seelsorgers

Ein Prozess vor dem Landgericht Deggendorf, der schon Ende 2022 seinen Ausgangspunkt hatte, schien Mitte 2025 endlich abgeschlossen zu sein. Jetzt könnte aber doch noch einmal ein Kapitel folgen.

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Bald wird der Fall wohl erneut vor dem Deggendorfer Landgericht landen. (Archivbild)

Bald wird der Fall wohl erneut vor dem Deggendorfer Landgericht landen. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Nach einer umstrittenen Rede bei einem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wurde ein ehemaliger Mainkofener Diakon Ende 2022 verurteilt - und nach Berufung wieder freigesprochen. Nun gibt es in dem Fall erneut Bewegung.

Wie aus einer Pressemitteilung des Deggendorfer Landgerichts vom 28. April 2026 hervorgeht, hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 15. April das Freispruch-Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 27. August 2025 aufgehoben. Der ehemalige Diakon hatte im Oktober 2022 bei einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus auf dem Friedhof des Bezirksklinikums Mainkofen eine Rede mit kruden Verschwörungstheorien gehalten und dabei Vergleiche zu NS-Gräueltaten gezogen.

In der Folge war er vom zuständigen Bistum in Regensburg von seinem Posten abberufen und am 5. Januar 2024 in erster Instanz vor dem Amtsgericht Deggendorf wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, hatte aber Berufung eingelegt und war am 27. August 2025 in der Berufungsverhandlung freigesprochen worden.

Antrag der Staatsanwaltschaft „rechtsfehlhaft abgelehnt“

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin wurde laut Pressemitteilung jetzt aber dieses zweite, entlastende Urteil des Landgerichts Deggendorf aufgehoben und der Fall zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Deggendorf zurückverwiesen. Zur Begründung führte das Bayerische Oberste Landesgericht demnach unter anderem an, dass in diesem Verfahren „ein Beweisantrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung weiterer Zeugen rechtsfehlhaft abgelehnt wurde“.

Weil nicht auszuschließen sei, dass sich aufgrund der noch nicht vernommenen Zeugen eine andere rechtliche Würdigung ergibt, sei das Urteil aufgehoben worden. Neue Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

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