Verkehrssicherheit
Zebrastreifen in der Eschlkamer Straße in Furth aufgepinselt

Dominik Altmann
Autofahrer und Fußgänger haben Regeln zu beachten, wenn sie sich dem Überweg nähern.
Auf der Eschlkamer Straße ist im Laufe des Montagmorgens ein Zebrastreifen aufgepinselt worden. Arbeiter kümmerten sich unter fließendem Verkehr darum, den Übergang herzustellen. Mitunter führte dies, gerade auch zur Zeit des Schulwegverkehrs, zu Behinderungen. Derartige Markierungen für Fußgänger gibt es bereits seit den 1930er Jahren. Dort gilt ein Halte- und Parkverbot.
Wer Fußgänger nicht queren lässt, der bekommt einen Punkt in Flensburg und zahlt 80 Euro. Radfahrer müssen absteigen, damit ihnen Vorrang beim Nutzen gewährt wird. Außer der Tram und anderen Schienenfahrzeugen muss Fußgängern die Querung ermöglicht werden. Auto-, Motorrad- und auch Fahrradfahrer haben sich dem Überweg mit mäßiger Geschwindigkeit zu nähern und unter Umständen zu warten.
Überholverbot gilt ab dem Zeichen „Fußgängerweg“. Will eine Person die Straße queren, ist anzuhalten. Fußgänger verdeutlichen das, indem sie am Bordstein stehend, auf die Fahrbahn blicken. Sie dürfen aber nicht blind auf ihr Vorrecht vertrauen, sondern müssen sicherstellen, die Fahrbahn gefahrlos queren zu können.









