Ergänzung
Nur mit dem „E“ darf man kostenlos parken

Th. Linsmeier
Fahrzeuge, die diese Vergünstigung nutzen wollen, müssen entweder mit einem „E“ im Kennzeichen oder der entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein (Bild oben). Dieser Hinweis ist nun auch am Parkautomaten angebracht.
In seiner Sitzung vom 18. Juli hatte der Stadtrat ein kleines „Zuckerl“ für alle Besitzer von Elektrofahrzeugen beschlossen: Sie dürfen drei Stunden lang kostenlos parken.
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