Neuerung
Wie sich die Gemeinden im Kreis Cham für die Ganztagsbetreuung rüsten
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dpa/Weißbrod
An den Grundschulen gilt künftig der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, beginnend mit den Erstklässlern. Das umfasst auch sämtliche Schulferien.
Die Sorge vor dem neuen Schuljahr wächst. Denn ab August 2026 gilt in Bayern der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Und der gilt sogar in den Ferien.
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