Aus dem Gerichtssaal
Raub und mehr: Im zweiten Anlauf fällt ein Urteil in Cham

Jemandem das Handy „abzuziehen“, gilt gerade bei jüngeren Leuten häufig fast schon als Kavaliersdelikt. Doch juristisch stellt das ein Raubdelikt dar und damit ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von
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