Disko ja, arbeiten nein
Arbeitsgericht in Cham: Ein Rausschmiss mit Goldrand
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Jasmin Gassner
Eine Klägerin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Cham gegen ihre Kündigung. Der Job ist weg, aber eine fürstliche Abfindung für eine Beschäftitgung unter einem Jahr ist das Ergebnis eines Vergleichs.
Für eine Anstellung von unter einem Jahr dann auch noch eine Abfindung in der Höhe eines Monatsgehaltes zu kassieren, das schafft eigentlich keiner.
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