Disko ja, arbeiten nein

Arbeitsgericht in Cham: Ein Rausschmiss mit Goldrand

Weil Kollegen sie in der Disko treffen, hat die Firma Zweifel an der Krankschreibung ihrer Angestellten. „Es ist was Psychisches“ , erklärt ihre Anwältin - und holt eine fürstliche Abfindung raus.

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Eine Klägerin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Cham gegen ihre Kündigung. Der Job ist weg, aber eine fürstliche Abfindung für eine Beschäftitgung unter einem Jahr ist das Ergebnis eines Vergleichs.

Eine Klägerin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Cham gegen ihre Kündigung. Der Job ist weg, aber eine fürstliche Abfindung für eine Beschäftitgung unter einem Jahr ist das Ergebnis eines Vergleichs.

Für eine Anstellung von unter einem Jahr dann auch noch eine Abfindung in der Höhe eines Monatsgehaltes zu kassieren, das schafft eigentlich keiner.

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