Landgericht Verden

Urteil gegen Ex-RAF-Terroristin Klette wird überprüft

Das Urteil des Landgerichts Verden gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette ist noch nicht rechtskräftig. (Archivbild)

Das Urteil des Landgerichts Verden gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette ist noch nicht rechtskräftig. (Archivbild)

Von dpa

Das Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden wird vorerst nicht rechtskräftig. Nach der Verteidigung hat auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird die Entscheidung des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüfen.

Die Staatsanwaltschaft will mit ihrem Antrag erreichen, dass der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen als versuchter Mord gewertet wird. Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Die Vermummten flohen ohne Beute. Dem Urteil des Landgerichts zufolge überfielen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub den Transporter. Aus Sicht des Gerichts war die Tat aber kein versuchter Mord, sondern ein versuchter bewaffneter Raubüberfall.

Im Prozess gegen Daniela Klette forderte die Staatsanwältin 15 Jahre Haft. (Archivbild)

Im Prozess gegen Daniela Klette forderte die Staatsanwältin 15 Jahre Haft. (Archivbild)

Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich auch gegen die Gesamtstrafe, denn die Anklagebehörde fordert eine 15-jährige Haftstrafe. Das Gericht verurteilte Klette zu 13 Jahren Gefängnis. Nach Überzeugung der Kammer überfiel Klette mit ihren beiden Komplizen zwischen 1999 und 2016 acht Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und erbeutete dabei rund zwei Millionen Euro. Sie verstieß dem Urteil zufolge zudem gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Auch Klettes Anwälte haben Revision eingelegt - noch während der Urteilsverkündung aus dem Gerichtssaal. Aus Sicht der Verteidigung ist völlig unklar, wer die Raubüberfälle beging. Erwiesen sei bei Daniela Klette lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, weil Waffen in ihrer Berliner Wohnung gefunden wurden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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