Ex-RAF-Mitglied Daniela Klette
Besonderer Prozess gegen Ex-Terroristin steht vor Abschluss
Ihre Festnahme war eine Sensation: Mehr als 30 Jahre lebte Daniela Klette im Untergrund. Jahrelang versuchten Zielfahnder, die frühere RAF-Terroristin und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen aufzuspüren. Dann fanden Einsatzkräfte Klette Ende 2024 in einer Berliner Wohnung.
Ein Jahr später begann das Gerichtsverfahren am Landgericht Verden nahe Bremen, das nun kurz vor dem Abschluss steht. Am kommenden Dienstag soll die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Zeit für einen Rück- und Ausblick:
Die Staatsanwaltschaft wirft der 67-Jährigen versuchten Mord unter anderem aus Habgier vor. Die Anklage spricht zudem von versuchtem und vollendetem schweren Raub als „Mitglied einer Bande“ sowie von unerlaubtem Waffenbesitz. Außerdem legen die Ermittler der Angeklagten Verstöße gegen das Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last.
Laut Anklage soll die Deutsche 13 Überfälle mit den ehemaligen RAF-Mitgliedern Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg begangen haben. Die beiden Männer sind weiter auf der Flucht. Bei den Überfällen soll Klette meistens das Fluchtauto gefahren haben.
Nach den Ermittlungen sollen Klette und ihre Komplizen von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Dabei sei das Trio „arbeitsteilig und äußerst konspirativ“ vorgegangen, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage im März 2025. Ihr zufolge verkleideten sich die Verdächtigen mitunter mit Perücken und falschen Schnurrbärten. Manchmal trugen sie Sturmhauben oder verdeckten ihre Gesichter mit Tüchern.
Den Ermittlungen zufolge planten sie die Verbrechen genau: Sie sollen unter falschen Namen Fahrzeuge gemietet, die Tatorte ausgespäht und gezeichnet haben. Auch über die Aufteilung der Beute sollen sie vorher gesprochen haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden die Verfahren zu fünf Raubüberfällen, die in der Anklage aufgeführt wurden, eingestellt. Damit spielten sie vor Gericht keine Rolle mehr. Dem Gericht zufolge würden diese Verfahren bei einer Verurteilung nicht wesentlich ins Gewicht fallen.
Die Staatsanwaltschaft verwies zudem darauf, dass Zeugen so eine mögliche Aussage vor Gericht erspart werden könne. Betroffen waren Überfälle in Northeim, Celle und Stade in Niedersachsen, Elmshorn in Schleswig-Holstein sowie Löhne in Nordrhein-Westfalen.
Während des Prozesses erläuterte das Gericht, dass es den bewaffneten Überfall in Stuhr nahe Bremen nicht als Mordversuch wertet. Bei der Tat am 6. Juni 2015 soll das Trio laut Staatsanwaltschaft einen Geldtransporter mit knapp einer Million Euro im Laderaum gestoppt haben. Dabei fielen mehrere Schüsse - zwei drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein. Die Geldboten blieben körperlich unverletzt, die Täter flohen ohne Beute.
Die Kammer geht in diesem Fall von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus. Demnach wollte der Schütze den Tod des Opfers zwar nicht unbedingt, hätte ihn aber in Kauf genommen. Dann sei er von dem Vorsatz zurückgetreten und habe entschieden, die Tat nicht zu Ende zu bringen.
Das wird am Ende das Gericht entscheiden. Die Ermittler stellten in Klettes Wohnung in Berlin jedenfalls brisante Beweise sicher - unter anderem eine Panzerfaust-Attrappe, Kriegswaffen wie ein Sturmgewehr und eine Maschinenpistole. Außerdem fanden die Beamten ein Kilogramm Gold und mehr als 240.000 Euro Bargeld.
Zum Verhängnis dürften Klette auch Fotos, Skizzen und Aufzeichnungen von ausspionierten Supermärkten und Polizeiwachen in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden. Selbst ihre Anwälte streiten deshalb nicht ab, dass Klette in irgendeiner Form beteiligt war.
Die entscheidende Frage ist, ob das Gericht Klette nachweisen kann, dass sie bei den Überfällen dabei war. Zwar berichteten mehrere Augenzeugen vor Gericht von drei Menschen am Tatort, doch ihre Erinnerungen sind nach all den Jahren verschwommen.
Ermittler fanden in Fluchtautos DNA-Mischspuren - darunter sollen laut einer Expertin Spuren von Daniela Klette sein. Doch deren Anwälte bezweifeln, dass die Mitarbeiterin des Landeskriminalamts Niedersachsen sauber gearbeitet hat. Im Zweifel muss das Gericht für die Angeklagte entscheiden.
Die Vorwürfe gegen die frühere RAF-Terroristin wiegen schwer. Bei einer Verurteilung droht Klette eine mehrjährige Haftstrafe.
Schwerer Raub wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft, besonders schwerer Raub mit einer Haft von mindestens fünf Jahren. Wer wegen gemeinschaftlichen versuchten besonders schweren Raubes verurteilt wird, erhält in der Regel ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe von mindestens fünf Jahren, wie ein Gerichtssprecher erklärte.
Für unerlaubten Waffenbesitz sieht das Gesetz demnach eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
Falls das Gericht die Angeklagte wegen mehrerer Verbrechen verurteilt, bildet es eine Gesamtfreiheitsstrafe. Die Zeit, die Klette in Untersuchungshaft saß, würde angerechnet.
Im Prozess vor dem Landgericht Verden geht es nur um die Überfälle, mit denen die ehemaligen RAF-Terroristen ihr Leben im Untergrund finanziert haben sollen. Zu dem Zeitpunkt hatte sich die RAF schon aufgelöst.
Die Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung selbst ist mittlerweile verjährt, doch Klette könnte noch wegen drei Anschlägen zwischen 1990 und 1993 vor Gericht kommen. Die Bundesanwaltschaft erhob deshalb kürzlich Anklage.
Sie wirft Klette zweifachen versuchten Mord, die Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen, erpresserischen Menschenraub sowie besonders schweren Raub in Mittäterschaft vor. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss noch entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.
Für das Verfahren unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen wurde extra eine Reithalle zu einem Gerichtssaal umgebaut. Die Miete, inklusive der Ausgaben für den Umbau, kostet laut niedersächsischem Justizministerium rund 3,6 Millionen Euro.
Der Vertrag läuft noch bis Ende Mai 2027 und könnte bei Bedarf sogar noch verlängert werden. Ob die Halle nach dem Urteil leer steht oder anders genutzt werden soll, ist laut Ministerium noch unklar. „Wenn das Strafverfahren tatsächlich beendet ist, wären die Möglichkeiten einer etwaigen anderweitigen Nutzung des Objekts zu prüfen“, teilte eine Sprecherin mit.












