Messerangriff auf Feiernde

Terroranschlag von Bielefeld: Urteil erwartet

Hat die Tat einem Psychiater gestanden: der Angeklagte. (Archivbild)

Hat die Tat einem Psychiater gestanden: der Angeklagte. (Archivbild)

Von dpa

Nach dem Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld wird an diesem Montag das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Angreifer und mutmaßlichen IS-Terroristen Mahmoud M. am Düsseldorfer Oberlandesgericht die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft wegen vierfachen versuchten Mordes. Zudem sei die Schwere der Schuld festzustellen und anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Dem 36-jährigen Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Mitleid empfinde er nur für sich selbst. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig. Die Verteidiger verwiesen auf eine schwere Kindheit des Angeklagten und die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie beantragten zwölf Jahre Haft.

Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)
Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)
Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)
Einen Tag nach der Tat war der Verdächtige festgenommen worden. (Archivbild)
Einen Tag nach der Tat war der Verdächtige festgenommen worden. (Archivbild)
Einen Tag nach der Tat war der Verdächtige festgenommen worden. (Archivbild)
Auch Fans von Arminia Bielefeld waren bei der Tat angegriffen worden. (Archivbild)
Auch Fans von Arminia Bielefeld waren bei der Tat angegriffen worden. (Archivbild)
Auch Fans von Arminia Bielefeld waren bei der Tat angegriffen worden. (Archivbild)

Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer soll dabei „Allahu akbar“ gerufen haben. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.

Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag des IS.

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.

Ein halbes Jahr vor der Tat habe er sich demnach in Deutschland radikalisiert und über Tiktok islamistische Videos konsumiert. Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.

„Er wollte möglichst viele Menschen töten“, sagte der Staatsanwalt. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit; eine Deradikalisierung habe nicht stattgefunden.

In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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