Bundesverfassungsgericht

Tempolimit für Gesetze? Karlsruhe urteilt zum Heizungsgesetz

Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig das umstrittene Heizungsgesetz. (Archivbild)

Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig das umstrittene Heizungsgesetz. (Archivbild)

Von dpa

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen. Heute entscheidet der Zweite Senat über die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe ausbremste. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab aber umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild)
Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild)
Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild)
Das Heizungsgesetz war laut Heilmann ein «extremer Fall von vielen». (Archivbild)
Das Heizungsgesetz war laut Heilmann ein «extremer Fall von vielen». (Archivbild)
Das Heizungsgesetz war laut Heilmann ein «extremer Fall von vielen». (Archivbild)

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sieht sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er. Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.

Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten - ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. Unionspolitiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat. Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.

In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wird, gehe es im Kern um die Frage: „Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?“, fasste die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammen. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Über einen Gesetzentwurf könnten Abgeordnete nur sinnvoll beraten und abstimmen, wenn sie die Möglichkeit hatten, sich über den Inhalt zu informieren und eine Meinung zu bilden, betonte Kaufhold. Aber: Karlsruhe habe auch schon oft den weiten Gestaltungsspielraum des Parlaments in Bezug auf seine Verfahrensabläufe betont. Es gehe um die Frage, wo die Grenzen zwischen diesen Abgeordnetenrechten und der Autonomie des Bundestags verlaufen.

Kläger Heilmann hielte es für sinnvoll, wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil Standards zu den parlamentarischen Abläufen konkretisiert. „Verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken“, sagt er. Dem Parlament falle es aus seiner Sicht oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen. Daher seien die Impulse aus Karlsruhe wichtig.

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes. Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.

Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen - ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht - und verwarf die Klage.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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