Oberstes Gericht
Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung

Uli Deck/dpa
Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild)
Im Streit um ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.








