Gewaltenteilung

Ministerpräsident und gleichzeitig Fraktionschef?

Ministerpräsident Schulze: Dürfte er auch Fraktionschef sein?

Ministerpräsident Schulze: Dürfte er auch Fraktionschef sein?

Von dpa

Könnte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, auch gleichzeitig neuer Fraktionsvorsitzender der CDU werden? Dies ist rechtlich und politisch nicht unumstritten. Denn die Gewaltenteilung würde untergraben, wenn der Chef der zweitgrößten Fraktion identisch ist mit dem Regierungschef. Eigentlich soll ja der Landtag die Regierung kontrollieren. Aber: Es gab diese Konstellation schon in der deutschen Politik.

Jüngstes Beispiel ist der damalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Alexander Schweitzer (SPD), der im Mai 2026 für insgesamt zwölf Tage gleichzeitig Regierungs- und Fraktionschef war. Nach der Wahlniederlage seiner Partei hatte er sich zum Fraktionschef wählen lassen, wenig später übergab er dann die Amtsgeschäfte an den neuen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU). So ähnlich wäre es bei Schulze: Auch er ist seit Sonntag quasi abgewählt und wird in einigen Wochen nur noch geschäftsführend im Amt sein, genauer: ab der ersten Sitzung des neuen Landtags.

In der Landesverfassung regelt Artikel 64, dass die Mitglieder der Landesregierung nicht dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einer Volksvertretung eines anderen Landes angehören dürfen. Daraus wird abgeleitet, dass sie sehr wohl dem eigenen Landtag angehören dürfen. Ähnlich wird es auch im Bundestag gehandhabt. Und im Ministergesetz heißt es lediglich: „Die Mitglieder der Landesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“ Auch sollen sie kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Mandate im Landtag werden nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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