Verbotsverfahren

Hubig will E-Mails bei Prüfung von AfD-Verbot nutzen

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wäre erst der zweite Schritt. (Archivfoto)

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wäre erst der zweite Schritt. (Archivfoto)

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Von dpa

Hunderttausende von im Internet veröffentlichen E-Mails der AfD könnten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig helfen, den Weg zu einem Verbotsverfahren für die Partei zu ebnen. Die SPD-Politikerin sprach sich in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahren prüft. Dabei könne sie grundsätzlich alle Erkenntnisse heranziehen, die vorliegen. „Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern“, sagte Hubig.

Unbekannte hatten kürzlich im Internet nach eigenen Angaben Daten veröffentlicht, bei denen es sich um rund 421.000 AfD-E-Mails handeln soll. Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

„Ernsthaft und systematisch prüfen“

„Ich bin überzeugt, dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen“, sagte Hubig. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat sich zuletzt für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen.

Eine solche Arbeitsgruppe würde nach früheren Angaben Wissen aus Bund und Ländern bündeln und mit Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern kooperieren. Erst danach würde entschieden, ob Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung tatsächlich ein AfD-Verbotsverfahren beantragen. Hubig sagte: „Für mich ist klar: Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten hat, dann muss er auch gestellt werden.“

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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