Reform des Wehrdienstes
Einigung über Wehrdienst: Musterung und Aufwuchszahlen
In ihrem langwierigen Streit über das neue Wehrdienstgesetz haben Politiker von Union und SPD grundsätzliche Einigung erzielt. Über das Ergebnis eines abendlichen Gesprächs sollen am Morgen zunächst die Koalitionsfraktionen informiert werden, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr. Details zum Endstand der Verhandlungen und Absprachen zwischen den Parteien waren öffentlich zunächst nicht bekannt.
Im Oktober hatte die Unionsfraktion das schon vom Kabinett verabschiedete Gesetz zum neuen Wehrdienst wegen inhaltlicher Bedenken gestoppt. Strittig waren zuletzt Zielmarken für den Aufwuchs der Truppe und das Auswahlverfahren - etwa per Los beziehungsweise Zufallsprinzip - für den Fall, dass sich nicht ausreichend Männer und Frauen für einen freiwilligen Dienst melden. Diskutiert wurde auch über den künftigen Status der Wehrdienstleistenden und ob alle von ihnen gleich Soldaten auf Zeit sein sollen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will, dass das Wehrdienstgesetz Anfang 2026 in Kraft tritt. Er pochte immer wieder auf eine flächendeckende Musterung aller jungen Männer eines Jahrgangs. Für ihn ging es dabei nicht nur um die aktuelle Aufstockung der Truppe, sondern auch darum, „im Verteidigungsfall wirklich handlungsfähig sein zu können und wirklich zu wissen, wer ist denn überhaupt in der Lage, eingezogen zu werden“, wie er erst am Montag noch einmal erklärt hatte. Dies müsse im Gesetz geregelt werden.
Die Union hatte bereits signalisiert, dass sie da mitmachen würde. Strittig war aber bis zuletzt, wie weiter verfahren werden sollte, wenn aus dieser Musterung nicht genügend Freiwillige hervorgehen.
Wegen der Bedrohung durch Russland und der deswegen veränderten Nato-Planungen soll die Bundeswehr um rund 80.000 auf 260.000 Männer und Frauen in der stehenden Truppe wachsen. Zudem soll es 200.000 Reservisten geben, deren Zahl vor allem mit dem neuen Wehrdienst gesteigert werden soll.
Schon das bisherige Ziel von 203.000 Soldaten wurde allerdings nie erreicht.
Vor allem Politiker der Union haben wiederholt angezweifelt, dass Freiwilligkeit ausreichen wird, um einen ausreichend schnellen Aufwuchs der Bundeswehr zu garantieren. In den Koalitionsverhandlungen setzte sich die SPD aber mit der Forderung nach Freiwilligkeit durch.
Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden, ist aber weiter im Grundgesetz verankert. Sie kann mit einfacher Mehrheit im Bundestag wieder eingeführt werden und tritt auch in Kraft, wenn der Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt.
Das Grundgesetz sieht die Wehrpflicht für Männer vor. Um die Frage, ob und wie Frauen eingebunden werden sollen, gibt es immer wieder Diskussionen, ohne dass eine Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes aktuell erkennbar wäre.
Beim Status der Soldaten im neuen Wehrdienst gibt es eine Änderung zu bisherigen Planungen. „Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement bleibt erhalten. Ab zwölf Monaten Verpflichtungsdauer wird der Status Soldat auf Zeit (SAZ 1)
eingeführt“, heißt es. Bisher war geplant, dass alle neuen Wehrdienstleistenden sofort Soldaten auf Zeit werden.
„Übersteige die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, kann nach Anwendung der Wehrdienstausnahmen und aller anderen Maßnahmen als ultima ratio ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden. Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben“, heißt es. Um die Frage einer Pflicht hatte es Streit gegeben.
Im Oktober hatte die Unionsfraktion das schon vom Kabinett verabschiedete Gesetz zum neuen Wehrdienst wegen Bedenken gestoppt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will, dass das Wehrdienstgesetz Anfang 2026 in Kraft tritt.
Wegen der Bedrohung durch Russland und der deswegen veränderten Nato-Planungen soll die Bundeswehr um rund 80.000 auf 260.000 Männer und Frauen in der stehenden Truppe wachsen. Zudem soll es 200.000 Reservisten geben, deren Zahl vor allem mit dem neuen Wehrdienst gesteigert werden soll.
Das bisherige Ziel von 203.000 Soldaten wurde allerdings nie erreicht. Vor allem Politiker der Union haben wiederholt angezweifelt, dass Freiwilligkeit ausreichen wird, um einen ausreichend schnellen Aufwuchs der Bundeswehr zu garantieren. In den Koalitionsverhandlungen hatte sich die SPD aber mit der Forderung nach Freiwilligkeit durchgesetzt.
Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt, ist aber weiter im Grundgesetz verankert. Sie kann mit einfacher Mehrheit im Bundestag wieder eingeführt werden und tritt auch in Kraft, wenn der Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt.
Das Grundgesetz sieht die Wehrpflicht für Männer vor. Um die Frage, ob und wie Frauen eingebunden werden sollen, gibt es immer wieder Diskussionen, ohne dass eine Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes aktuell erkennbar wäre.










