Migrationspolitik

Deutschland bereitet sich auf schärfere Asylregeln vor

Die Abschiebehaft soll verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer geplanten Rückführung untertauchen. (Archivbild)

Die Abschiebehaft soll verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer geplanten Rückführung untertauchen. (Archivbild)

Von dpa

Die Umsetzung des verschärften europäischen Asylrechts in Deutschland ist beschlossene Sache. Der Bundesrat gab für die dazu noch ausstehenden Gesetzesänderungen grünes Licht. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gilt europaweit ab dem 12. Juni. Kernpunkte sind verpflichtende Identitätskontrollen bei Ankommenden an den EU-Außengrenzen. Für Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote sind Asylprüfungen im Grenzverfahren vorgesehen.

Deutschland als Staat mitten in Europa ist von den Außengrenzverfahren lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.

Die Debatte im Bundesrat zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht fiel knapp aus.
Die Debatte im Bundesrat zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht fiel knapp aus.
Die Debatte im Bundesrat zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht fiel knapp aus.
Viele Asylbewerber kommen über das Mittelmeer und betreten in Griechenland, Spanien oder Italien erstmals europäischen Boden. (Archivbild)
Viele Asylbewerber kommen über das Mittelmeer und betreten in Griechenland, Spanien oder Italien erstmals europäischen Boden. (Archivbild)
Viele Asylbewerber kommen über das Mittelmeer und betreten in Griechenland, Spanien oder Italien erstmals europäischen Boden. (Archivbild)

Man sei den Bundesländern entgegengekommen und habe festgehalten, dass das Grenzverfahren als „gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern angesehen wird“, sagte Daniela Ludwig (CSU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium.

Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, werden durch die Reform kürzer. Die Überstellung der Asylbewerber in den für ihr Verfahren zuständigen Staat wird länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.

Die Bundesländer können Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten. Dort sollen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land für ihr Verfahren verantwortlich ist.

Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Deutschland muss zumindest 2026 über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen, weil in den vergangenen Jahren viele Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in die Bundesrepublik gekommen waren. Im Bundesrat gab es unter anderem Diskussion über Regelungen, die minderjährige Geflüchtete betreffen.

Ein weiteres Projekt zur Verschärfung der EU-Asylpolitik hatte diese Woche die Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament mit Unterstützung rechter Parteien wie der AfD vorangetrieben. Die Rückführungsverordnung sieht unter anderem vor, dass Menschen, die keinen Schutz erhalten und ausreisen müssen, länger in Abschiebehaft genommen werden können.

Außerdem ermöglicht sie die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte Return Hubs in Staaten außerhalb der EU. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten.

Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Migranten, die das verweigern, müssten demnach europaweit mit der Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente rechnen.

EU-Verordnungen treten, wenn sie zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der Kommission final abgestimmt sind, unmittelbar in Kraft - ohne Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte, ihm fehle jedes Verständnis dafür, dass sich deutsche Sozialdemokraten im Europaparlament gegen die Rückführungsverordnung positioniert hätten. „In Berlin die Migrationswende vereinbaren und sie in Brüssel versuchen zu blockieren - das geht nicht.“

Krings sagte weiter, die Umsetzung der GEAS-Reform sei wichtig, dennoch gelte: „Solange es noch eine illegale Weiterwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland gibt, bleibt der Schutz unserer nationalen Grenzen unverzichtbar.“

Auf Kritik an der Verlängerung der deutschen Binnengrenzkontrollen - aktuell gelten sie an allen Landgrenzen bis September - hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mehrfach betont, Voraussetzung für ein Ende dieser Kontrollen, die im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind, sei ein effektiver EU-Außengrenzschutz.

Dobrindt hatte die in den vergangenen Jahren schrittweise ausgeweiteten Grenzkontrollen im Mai nach seinem Amtsantritt intensiviert und angeordnet, fortan auch Asylsuchende zurückzuweisen. Zuvor waren lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie Ausländer mit Wiedereinreisesperre zurückgewiesen worden. Ausnahmen von der neuen Regelung gelten für vulnerable Gruppen wie etwa Schwangere, Kranke und Kinder.

Laut Bundesregierung hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr 62.959 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das entsprach einem Rückgang um etwa 25 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp zwei Drittel der als unerlaubt eingereist festgestellten Ausländer wurden zurückgewiesen. Unter ihnen waren den Angaben zufolge 996 Menschen, die ein Schutzbegehren äußerten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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