Entführung der Block-Kinder

Sorgerechtsstreit: Dänisches Gremium lehnt Block-Berufung ab

In Dänemark wurde der Sorgerechtsstreit um zwei Kinder von Unternehmerin Christina Block entschieden. (Archivbild)

In Dänemark wurde der Sorgerechtsstreit um zwei Kinder von Unternehmerin Christina Block entschieden. (Archivbild)

Von dpa

Der in Dänemark lebende Ex-Mann der Steakhaus-Erbin Christina Block, Stephan Hensel, behält das alleinige Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder des ehemaligen Paares. Das zuständige dänische Gremium, der sogenannte Prozesszulassungsrat, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass Blocks Antrag auf Berufung des Urteils im Sorgerechtsstreit abgelehnt wurde.

Im November hatte ein dänisches Berufungsgericht das Urteil einer Vorinstanz bestätigt, das der Hamburger Unternehmerin den Kontakt zu ihren beiden minderjährigen, bei deren Vater in Dänemark lebenden Kindern untersagte. Block kündigte damals an, vor das Oberste Gericht in Kopenhagen - und notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - ziehen zu wollen. Das Oberste Gericht, die höchste Appellinstanz in Dänemark, lässt in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.

Der Prozesszulassungsrat, der in Dänemark für die Entscheidung über Berufungserlaubnisse zuständig ist, wollte seine Entscheidung auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht weiter erläutern. Eine Sprecherin verwies lediglich auf „die Bestimmungen, die die Erteilung der Zulassung zur Berufung regeln“. Somit sind die juristischen Möglichkeiten der Hamburgerin im Sorgerechtsstreit in Dänemark nun ausgeschöpft.

Der Rechtsanwalt von Stephan Hensel, Philip von der Meden, bezeichnete die Entscheidung als nicht überraschend. Auf dpa-Anfrage äußerten sich die Anwälte der Block-Seite zunächst nicht.

Die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, steht seit Juli vergangenen Jahres in Hamburg vor Gericht. Es gibt sechs Mitangeklagte. In dem Prozess geht es um die Entführung zweier Kinder. Die 52-Jährige ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Block bestreitet das. Hensel hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch nicht zurück zu ihrer Mutter gebracht. Er betonte, dass die Kinder bei ihm leben wollten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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