Sexuelle Belästigung
Gericht: „Hose näher als Hirn“ - Richter verurteilt

David Ebener/dpa
Ein Richter (vorn) trieb es vor allem während seiner Arbeitszeit zu weit ‒ und wurde dafür nun von einem Kollegen verurteilt.
Im Prozess gegen einen Richter wegen mutmaßlich übergriffiger Handlungen gegen Kolleginnen und Mitarbeiterinnen hat sich der Angeklagte gegen die Vorwürfe gewehrt. Der angeklagte Jurist sprach in seiner abschließenden Stellungnahme vor der Urteilsverkündung rund zwei Stunden lang ohne Unterbrechung. Das Landgericht Osnabrück will das Urteil um 14.00 Uhr verkünden.
Waren es einvernehmliche sexuelle Handlungen, oder hat sich der Richter des Amtsgerichts Lingen übergriffig verhalten? Diese Frage soll das Gericht im Prozess gegen den heute 44 Jahre alten Juristen aus Nordrhein-Westfalen beurteilen.
Der Angeklagte warf den Zeuginnen in seinem letzten Wort „Lügen und Verzerrungen“ vor. Aus seiner Sicht seien zwar „90 Prozent“ des objektiven Geschehens unstreitig. Anzügliche Chatnachrichten, Küsse und Körperlichkeiten habe es demnach gegeben. Im Gegensatz zur Darstellung der von vier Frauen stammenden Anschuldigungen habe all dies jedoch einvernehmlich und sicher nicht illegal stattgefunden.
Die vier Belastungszeuginnen ‒ zwei Richterinnen und zwei Justizbeamtinnen ‒ hätten den Juristen nach eigener Darstellung aus verschiedenen Gründen lediglich am Amtsgericht Lingen loswerden wollen. Der Angeklagte warf dem Staatsanwalt zudem Voreingenommenheit vor. Dieser habe den belastenden Aussagen ohne weitere Prüfung kritiklos geglaubt und gar nicht nach entlastenden Hinweisen gesucht.
Der verheiratete Vater zweier Kinder sagte, er habe im Gegensatz zu den Zeuginnen keine Nachrichten und Chatverläufe gelöscht, sondern alles bereitgestellt, weil er „nichts zu verbergen“ habe. Moralisch habe er zwar teils fragwürdig gehandelt, doch strafrechtlich sehe er keine Schuld bei sich.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Anklage hält den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig.
Zusätzlich wirft sie ihm die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vor. Die Verteidigung beantragte hingegen einen Freispruch.
Unter anderem soll der Angeklagte eine Kollegin mit dem Kopf gegen eine Tür gedrückt und sie im Intimbereich berührt haben. Von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gerichts soll er Fotos, die sie in Unterwäsche zeigen, unberechtigt weiterverbreitet haben. Und er soll einer Kollegin mit anzüglichen Bemerkungen in einem Chat nachgestellt haben, obwohl diese deutlich gemacht habe, dass sie dies nicht wolle.








