Mordversuch im Supermarkt

Mutter wollte Söhne anzünden - Entlassung aus Klinik

Das Landgericht Bremen hat keine Zweifel an der Tat. (Archivbild)

Das Landgericht Bremen hat keine Zweifel an der Tat. (Archivbild)

Von dpa

Nach einem versuchten Brandanschlag auf ihre beiden Söhne darf eine Mutter eine psychiatrische Klinik verlassen. Die 40-Jährige sei zum Tatzeitpunkt schwer psychisch krank und deshalb schuldunfähig gewesen, entschied das Landgericht Bremen. Sie wurde freigesprochen, eine weitere Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte stand unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht. Nach Überzeugung der Kammer eskalierte die Situation am 16. Januar in einem Bremer Supermarkt. Dort soll die Mutter Spiritus getrunken und die Flüssigkeit über sich und die Kinder gegossen haben. Dann soll sie versucht haben, ihre Söhne mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen sollen ihr das Feuerzeug weggenommen und so das Schlimmste verhindert haben.

Laut Anklage konnte eines der Kinder fliehen. Die Litauerin soll daraufhin erneut versucht haben, ihren zweiten Sohn anzuzünden. Wieder griff ein Zeuge ein und nahm ihr die Feuerzeuge weg. Die Kinder erlitten nach Angaben des Gerichts unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen. Bei einem der Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, weshalb er operiert werden musste. Bleibende körperliche Schäden trug er demnach nicht davon.

Die Frau litt damals unter einer Depression und einer psychotischen Störung, wie das Gericht feststellte. Sie war seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Verteidigerin und Staatsanwaltschaft hatten gefordert, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen.

Das Gericht folgte nun der Einschätzung. Der Zustand der Angeklagten habe sich so verbessert, dass sie zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden soll. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren. Das Jugendamt, die Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Angeklagte und ihre Familie engmaschig begleiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.