Urteil am Landgericht

Mannheimer Amokfahrer kommt in Psychiatrie

Bei der Fahrt Anfang März war der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gezielt auf Menschen zugefahren. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann wurden getötet.

Bei der Fahrt Anfang März war der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gezielt auf Menschen zugefahren. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann wurden getötet.

Von dpa

Zwei Tote, 14 Verletzte: Mehr als neun Monate nach der Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt an Rosenmontag will das dortige Landgericht heute um 11.00 Uhr sein Urteil verkünden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben gefordert, den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Der Mann aus Ludwigshafen war aus Sicht der Staatsanwaltschaft am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Dann habe der Deutsche auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und gezielt mit seinem Auto mehrere Passanten angefahren. Bewusst habe er dabei das „Überraschungsmoment“ ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausgeführt.

In der Innenstadt sollte eigentlich Rosenmontag gefeiert werden. (Archivbild)
In der Innenstadt sollte eigentlich Rosenmontag gefeiert werden. (Archivbild)
In der Innenstadt sollte eigentlich Rosenmontag gefeiert werden. (Archivbild)
Am Tag nach der Tat bekundeten viele Menschen ihre Trauer. (Archivbild)
Am Tag nach der Tat bekundeten viele Menschen ihre Trauer. (Archivbild)
Am Tag nach der Tat bekundeten viele Menschen ihre Trauer. (Archivbild)

Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der Fußgängerzone. 14 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Der Anwalt des Angeklagten hatte zum Prozessauftakt erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt eigentlich in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige habe sich in einer „seelischen Krise“ befunden. Er habe eine starke Wut und Selbstzweifel gefühlt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.

Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Danach sei er geflohen. Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei fand ihn.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist aufgrund der Ermittlungen davon auszugehen, dass der Angeklagte seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter hatte vergangene Woche vor Gericht ausgesagt - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Auch die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Wie ein Sprecher des Mannheimer Landgerichts am Freitag mitteilte, hatte die Staatsanwaltschaft neben der geforderten Einweisung in eine Psychiatrie auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. Die Nebenkläger hätten sich den Ausführungen und Anträgen der Anklagebehörde angeschlossen. Die Verteidigung habe keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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