Bildung

Hitzealarm zum Ferienende: Was auf Schüler zukommt

In vielen Klassenzimmern dürfte es heiß werden in diesen Tagen.

In vielen Klassenzimmern dürfte es heiß werden in diesen Tagen.

Von dpa

In vielen Bundesländern enden die Sommerferien - und Deutschland steuert auf Temperaturen um die 40 Grad zu. Konzentriertes Lernen dürfte für Schülerinnen und Schüler, die in überhitzten Klassenzimmern brüten, zur Herausforderung werden. Was man zum heißen Schulstart wissen muss.

Ja. „Der Körper wendet Energie zur Kühlung auf, was zu Lasten von Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis und Reaktionsgeschwindigkeit geht“, sagt Pia Rangnow von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. „Kinder im Hitzestress wirken erschöpft und unkonzentriert, wozu begleitend Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel oder Benommenheit auftreten können.“ Dabei komme es nicht allein auf die Temperatur an, sondern auch auf Luftfeuchtigkeit, Wind und Strahlung.

Ob es Hitzefrei gibt, liegt weitgehend im Ermessen der Schulleitung. Die Regeln variieren je nach Bundesland.
Ob es Hitzefrei gibt, liegt weitgehend im Ermessen der Schulleitung. Die Regeln variieren je nach Bundesland.
Ob es Hitzefrei gibt, liegt weitgehend im Ermessen der Schulleitung. Die Regeln variieren je nach Bundesland.
Kinder kommen mit Hitze schlechter zurecht als Erwachsene.
Kinder kommen mit Hitze schlechter zurecht als Erwachsene.
Kinder kommen mit Hitze schlechter zurecht als Erwachsene.

Schülerinnen und Schüler, die Jahr für Jahr in überhitzten Räumen lernten, fielen zurück, sagt Rangnow. Über die gesamte Schulzeit könne sich das zu mehreren verlorenen Lernwochen addieren.

Generell könnten Kinder hohe Temperaturen schlechter ausgleichen als Erwachsene. „Sie nehmen Wärme schneller auf, schwitzen weniger effizient und erzeugen bei Bewegung mehr Stoffwechselwärme.“ Und nicht nur die Temperaturen in der Schule hätten einen Effekt: Nach warmen Nächten, die den Schlaf erschweren, sinke die Konzentration am nächsten Tag.

Das hängt vom Bundesland ab. Generell haben Schulleitungen bei dieser Entscheidung viel Spielraum. In Baden-Württemberg gibt es keine landesweiten Vorgaben oder eine Temperaturgrenze. Empfohlen wird unter anderem, Hitzefrei zu ermöglichen, wenn die Außentemperatur um 11.00 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Frühestens ist das nach der vierten Unterrichtsstunde vorgesehen. Im Saarland liegt die Entscheidung, wie in Hessen, komplett bei den Schulen.

Als Anhaltspunkt gilt in Nordrhein-Westfalen eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Beträgt sie weniger als 25 Grad, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. In Bremen und Niedersachsen gibt es keine festgelegte Temperatur, ab der Hitzefrei gilt. In Hamburg gilt ein Wert von 27 Grad im Schatten gegen 11.00 Uhr als Orientierung. In Rheinland-Pfalz hängt alles von der Situation vor Ort ab: Neben der Raumtemperatur spielen beispielsweise auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Luftbewegung, die Dauer der Hitzebelastung sowie die baulichen Gegebenheiten des Schulgebäudes eine wichtige Rolle.

In Brandenburg soll bei 25 Grad Außentemperatur um 10 Uhr nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, falls in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eintritt. Das gilt für die Grundschule und die Klassen fünf bis zehn. Für Oberstufenschüler gilt das nicht.

Ab dem 1. August wird das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann Kinder der Klassen eins bis vier Anspruch darauf. Das Recht auf diese Betreuung werde durch steigende Temperaturen nicht ausgehebelt, erklären Bundesbildungsministerium und GEW. Die konkrete Organisation liege weiter bei den Ländern und Kommunen. „Dies gilt auch für die Frage, wie Schulen und Betreuungseinrichtungen mit besonderen Wetterlagen und hohen Temperaturen umgehen“, so das Ministerium.

GEW-Vorstandsmitglied Paul Eschenhagen betont: „Wenn Eltern dies wollen oder können, können die Kinder bei allzu hohen Temperaturen nach Hause gehen. Ansonsten muss die Betreuung gewährleistet sein.“ Da die Temperaturen im Laufe des Nachmittags in der Regel weiter steigen, komme es umso mehr auf Hitzeschutz an - „etwa in Form von schattigen Plätzen, kühlen Räumen, ausreichend Trinkwasser, leichte Ernährung, eher Entspannungs- als belastende Bewegungsangebote usw.“

In Arbeitsräumen generell - also auch Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern - muss „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ herrschen, erläutert das Bundesarbeitsministerium - und zwar abhängig von Arbeitsverfahren und physischer Belastung. Die Temperatur sollte möglichst nicht über 26 Grad liegen. Falls doch, sollen Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.

Das kann zum Beispiel Lüften in den frühen Morgenstunden sein, der Einsatz von Ventilatoren oder der zurückhaltende Gebrauch elektrischer Geräte, die Wärme erzeugen. Wenn die Temperatur in Arbeitsräumen 35 Grad überschreite und keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden, „ist dieser als Arbeitsraum ungeeignet“, erklärt das Ministerium.

Ausgleichsmaßnahmen könnten Luftduschen, Wasserschleier oder regelmäßige Arbeitsphasen in kühleren Bereichen oder das Tragen besonderer Schutzausrüstung wie Kühlwesten sein. Es gebe aber einen Ermessensspielraum, etwa zur Häufigkeit und Dauer von Phasen zur Abkühlung und der Schwere der Tätigkeiten.

Die Praxis sehe anders aus, beklagt GEW-Vertreter Eschenhagen. „Laut der geltenden Schutzverordnungen hätten zweifellos viele Klassenzimmer in den letzten Wochen und Monaten nicht mehr als Arbeitsraum zugelassen werden dürfen.“ Schulen, Schulträger und Länder seien hier verantwortlich: „Das ist kein freiwilliges Wellnessprogramm, sondern gesetzliche Verpflichtung.“

Das Bundesbildungsministerium hat dazu nach eigenen Angaben keine flächendeckenden Erkenntnisse, da Länder und Kommunen zuständig seien. Lehrer- und Schülervertreter sind sich aber einig: Die Lage ist nicht gut.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht „viele Schulen bis heute völlig unzureichend gegen große Hitze gewappnet“. Die Bundesschüler*innenkonferenz erkennt an, es gebe zwar Schulen, die energieeffizient gebaut oder entsprechend modernisiert worden seien. „Gleichzeitig gibt es aber noch sehr viele Schulgebäude, die grundsätzlich sanierungsbedürftig sind und bei denen auch der sommerliche Hitzeschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.“

Die dringend nötige Modernisierung der Schulen müsse Hitzeschutz konsequent mitdenken, verlangt die GEW. „Mehr Investitionen in klimaangepasste Neu- und Umbauten sind dafür ebenso erforderlich wie Gründächer, entsiegelte und begrünte Schulhöfe, Schattenspender, Sonnensegel, Wärmeschutzverglasung, Jalousien und leistungsfähige Lüftungseinrichtungen. Auch eine flächendeckende Versorgung mit kostenlosem Trinkwasser muss für alle Kinder, Jugendlichen und Beschäftigten sichergestellt sein.“

Die Bundesschüler*innenkonferenz hat ganz ähnliche Forderungen. „Dafür braucht es vor allem ausreichend finanzielle Unterstützung, damit notwendige Sanierungen nicht jahrelang aufgeschoben werden“, fordert sie.

Länder und Kommunen könnten Mittel für die Ausweitung der Ganztagsbetreuung nutzen, meint das Bildungsministerium. Dafür stelle der Bund 3,5 Milliarden Euro bereit. Förderfähig seien grundsätzlich auch bauliche Maßnahmen, die den Hitzeschutz verbessern. Voraussetzung sei immer, dass die Investition dem Ganztags-Ausbau diene.

Darüber hinaus könnten auch Mittel aus dem 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz, die den Ländern zugedacht seien, genutzt werden. Durch die Lockerung der Schuldenbremse kämen weiter 14 Milliarden für die Länder hinzu.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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