Schadenersatz-Forderungen
Sparkassen-Einbruch: Streitparteien lehnen Vergleich ab

Bernd Thissen/dpa
Vor dem Landgericht Essen haben die ersten Zivilprozesse um den Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen über Weihnachten 2025 begonnen. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Essen hat am Mittag ein erster Zivilprozess um den spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen begonnen. Eine Kundin fordert in ihrer Klage von dem Geldinstitut Schadenersatz. Sie gibt an, Bargeld und Schmuck in Höhe von 391.000 Euro in ihrem Schließfach gehabt zu haben, das aufgebrochen wurde. Die 83-jährige Rita M. wirft dem Geldinstitut gravierende Versäumnisse bei der Sicherung des Schließfachraumes vor. Die Sparkasse weist dies zurück.
Es wurde erwartet, dass der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide - wie bei Zivilklagen üblich - die Streitparteien nach ihrer Vergleichsbereitschaft befragt. Im Anschluss an die erste Verhandlung, für die rund 30 Minuten angesetzt sind, sollte direkt ein zweites Verfahren starten, in dem es um einen angezeigten Verlust von knapp 49.000 Euro geht. Hier wurden nach Angaben des Klägers Goldmünzen und Familienschmuck aus dem Schließfach gestohlen.
Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.








