27. Verhandlungstag
Verteidiger: Alle sollen Anklage gegen Blocks Ex-Mann hören
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder sollen mehrere Hundert Dokumente den Beteiligten nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben werden. Gegen die sogenannte Selbstleseanordnung der Strafkammer legte Christinas Blocks Verteidiger, Ingo Bott, Widerspruch ein. Er nannte einige Dokumente, die nach seiner Ansicht unbedingt im Prozess direkt eingeführt werden müssen, damit alle sie hören.
Dazu zähle etwa die Anklage gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neue Frau Astrid Have, die 2023 erhoben worden waren, weil die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch in Dänemark nicht zurück nach Hamburg gebracht wurden. Hensel wird in diesem anderen Verfahren Kindesentziehung, Have Beihilfe vorgeworfen.
Die Unternehmerin Christina Block ist die Hauptangeklagte in dem Prozess. Ihr wird vorgeworfen, nach einem langen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag zur Entführung ihrer beiden damals 10 und 13 Jahre alten Kinder gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet das.
Die beiden Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 am Wohnort ihres Vaters in Süddänemark entführt und nach Deutschland gebracht worden. Nach drei Tagen bei ihrer Mutter in Hamburg mussten sie nach einem Gerichtsbeschluss wieder zum Vater zurückkehren.
„Die Anordnung eines Selbstleseverfahrens dient der Prozessökonomie“, erklärte eine Gerichtssprecherin. „Bestimmte Urkunden können auf diesem Wege durch ein Selbststudium der Verfahrensbeteiligten in die Hauptverhandlung eingeführt werden.“ Ohne eine solche Anordnung müsste jedes für die Urteilsfindung relevante Dokument - also auch etwa jedes Durchsuchungsprotokoll und jede Hotelrechnung - in der Hauptverhandlung laut verlesen werden, wie die Sprecherin sagte.
Auch andere Verteidiger brachten Einwände gegen Teile der Selbstleseanordnung vor. Die Strafkammer bestätigte ihren Beschluss aber nach einer Beratungspause.
Die Unternehmerin Christina Block (52) ist die Hauptangeklagte in dem laufenden Prozess um die Rückholaktion in der Silvesternacht 2023/24. Ihr wird vorgeworfen, nach einem langen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag zur Entführung ihrer beiden damals 10 und 13 Jahre alten Kinder gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet das.
An den vergangenen drei Verhandlungstagen hatte das Gericht den mutmaßlichen Chef der Entführer als Zeugen befragt. Der Geschäftsführer eines israelischen Sicherheitsunternehmens soll die Entführung aus Dänemark organisiert und durchgeführt haben.
Er ist in dem Fall auch Beschuldigter und wurde bis vor einigen Wochen mit Haftbefehl gesucht. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu. Der 68-Jährige gehört aber nicht zu den insgesamt sieben Angeklagten im aktuellen Prozess.
Seine Befragung konnte am Donnerstag aus terminlichen Gründen nicht fortgesetzt werden. Wann der 68-Jährige weiter vernommen wird, ist noch unklar. Der nächste Verhandlungstermin ist der 8. Januar. Im neuen Jahr sind insgesamt 39 Termine angesetzt bis Ende Juni.
Zwei weitere mutmaßliche Entführer wurden inzwischen außerhalb des Prozesses von der Staatsanwaltschaft vernommen. Die Beschuldigten aus Israel bekamen für ihre Aussage in Hamburg ebenfalls sicheres Geleit, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Voraussichtlich werden auch diese beiden Männer als Zeugen vor Gericht aussagen.
Blocks Ex-Mann Stephan Hensel erschien nicht zu dem Kurztermin, ließ sich allerdings von einem Anwalt vertreten. Als Nebenkläger muss Hensel nicht anwesend sein, war bislang allerdings fast immer dabei.











