32. Prozesstag

Nebenklage sorgt im Block-Prozess mit Bemerkung für Aufsehen

Christina Block auf dem Weg ins Gerichtsgebäude.

Christina Block auf dem Weg ins Gerichtsgebäude.

Von dpa

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder will die einzige Tochter, die noch bei der angeklagten Mutter lebt, nicht als Zeugin im Prozess aussagen. Sie mache von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sei daraufhin abgeladen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Rande des 32. Prozesstages. Zuvor hatte der „Stern“ berichtet. Die heute 17-Jährige ist das zweitälteste der vier gemeinsamen Kinder, die die Unternehmerin Christina Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel haben.

Die 52-jährige Block ist angeklagt, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder (damals zehn und 13 Jahre alt) vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. Auch diese beiden Kinder haben bereits angekündigt, im Prozess nicht aussagen zu wollen.

Christina Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die israelische Sicherheitsfirma, die die Kinder gewaltsam nach Deutschland geholt haben soll, habe auf eigene Faust gehandelt, hatte Block im Prozess gesagt. Der gewaltsamen Rückholaktion vorausgegangen war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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