Justiz

Streit um Rundfunkbeitrag - Was heute dazu erwartet wird

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Ist die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen grob einseitig? (Symbolbild)

Ist die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen grob einseitig? (Symbolbild)

Von dpa

Im Rechtsstreit um den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) wird heute eine wichtige Entscheidung erwartet. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg musste prüfen, inwieweit das Gesamtprogrammangebot der ÖRR-Anstalten ausgewogen und vielfältig gestaltet ist. Die Entscheidung soll im Laufe des Tages schriftlich verkündet werden. Sieben Kläger wenden sich vor dem VGH gegen den Rundfunkbeitrag, weil ihnen die Berichterstattung einseitig erscheint.

Der Vorsitzende Richter Martin Morlock hatte bei der mündlichen Verhandlung in Mannheim vergangene Woche erhebliche Zweifel daran erkennen lassen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie solle das mit vertretbarem Aufwand gehen, fragte er. Gutachten wären exorbitant teuer.

Richter Martin Morlock führt die Verhandlung. (Archivbild)
Richter Martin Morlock führt die Verhandlung. (Archivbild)
Richter Martin Morlock führt die Verhandlung. (Archivbild)
Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR. (Archivbild)
Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR. (Archivbild)
Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR. (Archivbild)

Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen ausgegeben werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2025 mit einem aufsehenerregenden Urteil die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.

Auf Basis dieses Urteils verhandelte auf Länderebene nun erstmals der VGH Baden-Württemberg über Klagen von Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das Geld nicht mehr zahlen wollen.

Das Gericht ließ in der Verhandlung wenig Zweifel daran, dass anhand der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formate, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sein dürfte. Es gebe beispielsweise Beiträge zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport. Auf dieser Basis könnte das Gericht entscheiden - und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. Auch eine erneute mündliche Verhandlung sei aber möglich.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR), das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote. Der Streit darum, ob das Angebot des ÖRR ausgewogen ist, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern und Befürwortern - und hat schon zu Reformen geführt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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