Rundfunkbeitrag

Ist eine Gesamtprüfung der Öffentlich-Rechtlichen machbar?

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Die Kläger monieren «Einheitsbrei» in der Berichterstattung.

Die Kläger monieren «Einheitsbrei» in der Berichterstattung.

Von dpa

Was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) überhaupt leisten und vor allem was muss er leisten - vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ging es mit Blick auf die Bewertung von Vielfalt und Ausgewogenheit ans Eingemachte. Sieben Kläger wenden sich bis diesen Mittwoch vor dem VGH gegen den Rundfunkbeitrag, weil ihnen die Berichterstattung einseitig erscheint. Dies wollen sie überprüft haben.

Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ erhebliche Zweifel daran erkennen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie soll das mit vertretbarem Aufwand gehen, sagte er - auch in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts.

Gutachten wären exorbitant teuer.
Gutachten wären exorbitant teuer.
Gutachten wären exorbitant teuer.
Kläger wollen wegen angeblich verzerrter Berichterstattung keinen Rundfunkbetrag zahlen.
Kläger wollen wegen angeblich verzerrter Berichterstattung keinen Rundfunkbetrag zahlen.
Kläger wollen wegen angeblich verzerrter Berichterstattung keinen Rundfunkbetrag zahlen.
Ist die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen grob einseitig? (Archivbild)
Ist die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen grob einseitig? (Archivbild)
Ist die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen grob einseitig? (Archivbild)
Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR. (Archivbild)
Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR. (Archivbild)
Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR. (Archivbild)
Kläger kritisieren ÖRR: Islam wird bevorzugt, Christentum lächerlich gemacht.
Kläger kritisieren ÖRR: Islam wird bevorzugt, Christentum lächerlich gemacht.
Kläger kritisieren ÖRR: Islam wird bevorzugt, Christentum lächerlich gemacht.

Genau das nämlich hatte ein aufsehenerregendes Urteil der Leipziger Richter nahegelegt und 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.

Ob Gutachter dies bewerten könnten, wie es das Bundesverwaltungsgericht für möglich gehalten hatte, bezweifelte der VGH sehr deutlich. „So kann man es auf keinen Fall machen“, sagte der Vorsitzende. Solche Gutachten wären exorbitant teuer. Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen in die Hand genommen werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden.

Auf Basis des Leipziger Urteils verhandelt auf Länderebene erstmals der VGH Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen.

Ebenso wenig Zweifel ließ der VGH aber auch daran, dass in gegenständlicher Hinsicht - also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formate, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Beiträge zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis könne das Gericht entscheiden - und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. Auch eine erneute mündliche Verhandlung sei aber möglich. Die Beweisanträge des Klägeranwaltes lehnte Morlock ab und kündigte eine Entscheidung für alle sieben Klagen bis Dienstag kommender Woche an (21. April).

Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.

Ein weiterer Kläger prangerte die Verletzung christlicher Grundwerte an, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde.

Der Anwalt der drei Privatpersonen monierte zudem neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.

In inhaltlicher Hinsicht störe die Kritiker des ÖRR eben gerade nicht das Programmgesamtangebot, sondern vor allem Politikformate, so der VGH. „Die Menschen ärgern sich darüber“, sagte der Vorsitzende. Denkbar sei daher, Überprüfungen bei Beanstandungen seitens der Beitragszahler auf bestimmte Hauptthemen zu verengen, über die sich so mancher Beitragszahler besonders aufrege. In der Vergangenheit sei dies etwa die Berichterstattung über die Coronapandemie, den Ukraine- oder Gaza-Krieg oder über den US-Präsidenten Donald Trump gewesen.

An diesem Mittwoch werden vier weitere der sieben Klagen verhandelt, eine achte Klage zu einem späteren Zeitpunkt. Nach aktuellem Stand habe ein neunter Kläger seine Klage zurückgezogen, wie eine VGH-Sprecherin sagte.

Der Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern - und hat auch schon zu Reformen geführt.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR), das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.

„Auf jeden Fall ist gut und richtig, dass der ÖRR stark in den Dialog tritt mit der Gesellschaft und begründet, warum er Programmentscheidungen trifft“, hatte der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, vorab gesagt. Auch er glaube aber, dass der Rechtsstreit nicht die richtige Arena sei. Der Gesetzgeber habe die Öffentlich-Rechtlichen schon zu Leistungsberichten verpflichtet und auch ein Medienrat sei mittlerweile gegründet worden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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