Norwegische Königsfamilie

Medien: Mette-Marits Sohn zu vier Jahren Haft verurteilt

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Marius Borg Høiby sitzt seit Prozessbeginn in Untersuchungshaft. (Archivbild)

Marius Borg Høiby sitzt seit Prozessbeginn in Untersuchungshaft. (Archivbild)

Von dpa

Monate nach dem Mammutprozess gegen ihn ist der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, nach Medienberichten von einem Gericht in Oslo zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Von zwei von insgesamt vier Vergewaltigungsvorwürfen nach norwegischem Recht sprach ihn das Gericht laut der Zeitung „Verdens Gang“ frei. Für die anderen zwei wurde er demnach verurteilt. Vier Frauen muss der Norweger eine Entschädigung zahlen, darunter zwei Ex-Freundinnen. Høiby verfolgte das Urteil aus gesundheitlichen Gründen nicht im Gerichtssaal mit, sondern über eine Videoschalte aus dem Gefängnis.

In dem Prozess, der von Anfang Februar bis Mitte März verhandelt worden war, war Høiby in 40 Punkten angeklagt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn in 39 Punkten für schuldig und wollte den Norweger für sieben Jahre und sieben Monate hinter Gittern sehen. Høibys Verteidiger hatten dagegen zum Abschluss der Gerichtsverhandlung einen Freispruch von den Vergewaltigungs-Vorwürfen gefordert und auf eineinhalb Jahre Haft für ihren Mandanten plädiert.

In diesem Gericht in Oslo wurde das Urteil verkündet. (Archivbild)
In diesem Gericht in Oslo wurde das Urteil verkündet. (Archivbild)
In diesem Gericht in Oslo wurde das Urteil verkündet. (Archivbild)
Der Prozess gegen den berühmten Norweger beschäftigt die Presse seit Monaten. (Archivbild)
Der Prozess gegen den berühmten Norweger beschäftigt die Presse seit Monaten. (Archivbild)
Der Prozess gegen den berühmten Norweger beschäftigt die Presse seit Monaten. (Archivbild)
Zur Urteilsverkündung war Marius Borg Høiby nicht im Gericht. (Archivbild)
Zur Urteilsverkündung war Marius Borg Høiby nicht im Gericht. (Archivbild)
Zur Urteilsverkündung war Marius Borg Høiby nicht im Gericht. (Archivbild)

Mehrere der Taten hatte der 29-Jährige gestanden. Dabei geht es etwa um Fälle von Körperverletzung und Vandalismus, Verstöße gegen ein Kontaktverbot zu einer Ex-Freundin, die norwegische Medien nach dem Osloer Stadtteil Frogner „Frogner-Frau“ nennen, verschiedene Verkehrsdelikte sowie den Transport von 3,5 Kilo Marihuana.

Die vorgeworfenen Vergewaltigungen von vier Frauen, während diese schliefen, hatte er dagegen bestritten. Während er mit den Frauen zusammen war, hatte Høiby diese gefilmt und fotografiert. Foto- und Videoaufnahmen auf den Handys des Norwegers hatten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle gespielt. Die Verteidigung hatte während des Prozesses Zweifel an der Glaubwürdigkeit von einem der mutmaßlichen Opfer gesät.

Unter Tränen hatte Høiby in dem Prozess die Medien angeklagt, von denen er seit frühester Kindheit verfolgt worden sei. Sich selbst hatte er als „Monster“ in der öffentlichen Wahrnehmung und „Hassobjekt von ganz Norwegen“ bezeichnet. Høiby war noch ein Kleinkind, als seine Mutter Mette-Marit den norwegischen Kronprinzen kennenlernte.

Im August 2024 nahm die Polizei ihn zum ersten Mal fest. In der Wohnung seiner damaligen Freundin hatte er randaliert, gab später zu, der Frau gegenüber gewalttätig geworden zu sein. Im Laufe der Ermittlungen kamen immer mehr Vorwürfe ans Licht. Kurz vor dem Prozess nahm die Polizei Høiby erneut fest - er hatte gegen ein Kontaktverbot gegenüber seiner Ex-Freundin verstoßen. Seitdem sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft.

Mehrfach versuchte Mette-Marits Sohn während des Prozesses und danach, aus der U-Haft freizukommen - notfalls mit elektronischer Fußfessel. Auch kurz vor der Urteilsverkündung hatte er noch einmal einen Versuch gestartet, diesmal mit Verweis auf den Gesundheitszustand seiner Mutter. Die Kronprinzessin leidet an einer unheilbaren, chronischen Lungenkrankheit und braucht nach Angaben des norwegischen Hofs dringend eine neue Lunge. Ihr Zustand hatte sich in den vergangenen Monaten demnach dramatisch verschlechtert. Høiby hatte es als unerträglich bezeichnet, nicht bei seiner Mutter sein zu können. Sein Antrag wurde jedoch in zweiter Instanz abgelehnt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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