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Buchhandlungspreis: Abgeordneter will Aufklärung von Weimer

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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hört kritische Nachfragen zu den Entscheidungen beim Buchhandlungspreis. (Archivbild)

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hört kritische Nachfragen zu den Entscheidungen beim Buchhandlungspreis. (Archivbild)

Von dpa

Der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann, fordert erneut Aufklärung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zum Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis. Jetzt bekanntgewordene Akten würfen erhebliche Fragen zu Weimers Darstellung auf, erklärte der Grünen-Politiker in Berlin. „Weimer muss jetzt endlich offenlegen, wer den Verfassungsschutz eingeschaltet hat und aus welchen Gründen.“

Weimer hatte die drei Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Geschäfte streichen lassen, die eine Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis empfohlen hatte. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die Läden vorliegt. Lehmann erinnerte an Weimers Darstellung, seine Fachbeamten hätten bei den drei Buchhandlungen grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit gehabt.

Neue Infos aus den Akten

Das Nachrichtenportal „t-online“ zitierte hingegen aus Unterlagen, Weimers zuständige Fachabteilung habe ausdrücklich empfohlen, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. In den Akten fänden sich zudem Hinweise auf eine politische Ausrichtung und auf die Buchsortimente zu linker Theorie, queerem Leben und Feminismus, erläuterte Lehmann. „Das wirft die zentrale Frage auf, wer tatsächlich entschieden hat, den Verfassungsschutz einzuschalten.“

Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte auf Anfrage, aus dem Bericht von „t-online“ ergebe sich kein Widerspruch zur bisherigen Darstellung des Hauses. Die Vorlage, auf die in dem Artikel Bezug genommen werde, enthalte die ursprünglichen Juryempfehlungen zum Buchhandlungspreis. „Erst im weiteren Verlauf des ministeriellen Entscheidungsprozesses ergaben sich aus öffentlich zugänglichen Quellen Hinweise, die zu einer Neubewertung des Sachverhalts und anschließend zur Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens in den betreffenden drei Fällen führten.“

Über Details zum Ablauf werde sich das Haus nicht äußern, erklärte die Sprecherin weiter. Der Kulturausschussvorsitzende Lehmann hat nun als Parlamentarier offiziell bei Weimers Behörde nachgefragt. Auch der Linken-Abgeordnete David Schliesing hatte neue Fragen zu dem Vorgang aufgeworfen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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