Checkliste
Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
Von tp
5. August 2013
Stand: 13:26 Uhr
Welche Angaben im Ausbildungsvertrag stehen müssen, ist im Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgehalten:
- die Art, sachliche und zeitliche Gliederung und das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet wird
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- die Dauer der Probezeit
- die Zahlung und Höhe der Vergütung
- die Dauer des Urlaubs
- die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- ein Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Der Ausbildungsvertrag ist erst gültig, wenn der Auszubildende und die ausbildende Firma unterschrieben haben. Bei unter 18-Jährigen müssen auch die Eltern oder die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Die ausbildende Firma muss den von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag auch wieder an den Auszubildenden aushändigen.
Tipp: Lies dir alles genau durch, bevor du unterschreibst. Ist etwas unklar, scheu dich nicht, bei deinem Ausbildungsbetrieb nachzufragen. Dieser Vertrag klärt schließlich wichtige Details für die nächsten Jahre deiner Ausbildung.





