Checkliste

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

Von tp

Welche Angaben im Ausbildungsvertrag stehen müssen, ist im Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgehalten:

  • die Art, sachliche und zeitliche Gliederung und das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet wird
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • die Dauer der Probezeit
  • die Zahlung und Höhe der Vergütung
  • die Dauer des Urlaubs
  • die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • ein Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind

Der Ausbildungsvertrag ist erst gültig, wenn der Auszubildende und die ausbildende Firma unterschrieben haben. Bei unter 18-Jährigen müssen auch die Eltern oder die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Die ausbildende Firma muss den von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag auch wieder an den Auszubildenden aushändigen.


Tipp: Lies dir alles genau durch, bevor du unterschreibst. Ist etwas unklar, scheu dich nicht, bei deinem Ausbildungsbetrieb nachzufragen. Dieser Vertrag klärt schließlich wichtige Details für die nächsten Jahre deiner Ausbildung.

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