NSU-Terror

Zschäpe akzeptiert Haft bis mindestens 2035

Beate Zschäpe wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. (Archivbild)

Beate Zschäpe wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. (Archivbild)

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Von dpa

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe akzeptiert die Dauer ihrer Haftstrafe bis mindestens 2035. Wie das Oberlandesgericht (OLG) München mitteilte, hat sie keine Rechtsmittel gegen den entsprechenden Beschluss eingelegt. Das OLG hatte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre festgelegt und es zudem abgelehnt, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie inzwischen zugegeben habe, jedenfalls nach dem ersten Mord des sogenannten „Nationalistischen Untergrunds“ (NSU) im Vorfeld von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben. Deshalb blieb das OLG ein Jahr unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten 25 Jahren. Damit hat die heute 51-Jährige nach Gerichtsangaben eine realistische Chance, zu Lebzeiten wieder auf freien Fuß zu kommen.

Beate Zschäpe (l-r), Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bildeten die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Beate Zschäpe (l-r), Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bildeten die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Morde und Anschläge in ganz Deutschland

Der (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen.

Zschäpe war vom OLG im Jahr 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe, die im November 2011 in U-Haft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine Haftentlassung nach maximal 20 Jahren beantragt. Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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