DFB-Sportgericht
Vor Anpfiff getrödelt: Geldstrafen für den FC Bayern
Der FC Bayern München muss Geldstrafen bezahlen, weil seine Profis zweimal vor einem Bundesligaspiel zu lange getrödelt haben. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Beide Male haben die Münchner dabei nach DFB-Angaben die übliche Ausrüstungskontrolle verzögert, deshalb konnte nicht pünktlich angepfiffen werden.
Vor der Partie gegen den 1. FC Union Berlin am 21. März habe die Verzögerung 1:15 Minuten betragen, gegen Eintracht Frankfurt am 21. Februar 2:30 Minuten. Für den ersten Verstoß gegen die Spielordnung bekamen die Bayern eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro, für den zweiten von 40.000 aufgebrummt.









