Erpressung
Urteil für Angeklagte wegen Sex-Fallen rechtskräftig
Gut sieben Monate nach einem Urteil für mehrere Angeklagte, die ältere Männer in Sex-Fallen gelockt, misshandelt und ausgeraubt haben, sind die Entscheidungen des Landgerichts Aschaffenburg rechtskräftig. Die Revisionen der Verurteilten seien vom Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte das Gericht mit.
Das Landgericht Aschaffenburg hatte im vergangenen August vier junge Männer zu Haftstrafen und einen weiteren Verdächtigen zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Angeklagten im Alter zwischen damals 20 und 27 Jahren hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend gestanden. Die Urteile ergingen unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung.
Die Angeklagten hatten sich auf Online-Plattformen als minderjährige Jugendliche ausgeben, die angeblich auf sexuelle Kontakte mit erwachsenen Männern aus waren. Als es dann zu den Treffen im Jahr 2024 in Aschaffenburg kam, schlugen sie ihre Opfer teils und bedrohten sie, um an Geld und Gutscheine zu kommen.
Das Gericht urteilte: 4 Jahre und 10 Monate Jugendstrafe für einen damals 20-Jährigen. Die anderen Angeklagten bekamen Haftstrafen zwischen 3 Jahren und 10 Monaten und 9 Jahren und 6 Monaten.









