Jagdreform

Streit ums Jagdgesetz - nun im Landtag

Der Wolf soll ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. (Archivbild)

Der Wolf soll ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. (Archivbild)

Von dpa

Nach endlosem Dauerstreit in der Koalition über eine Reform des Jagdrechts hat die Staatsregierung ihren mühsam ausgehandelten Gesetzentwurf nun dem Landtag vorgelegt - und dort laute Kritik von Grünen und SPD geerntet.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) betonte aber in der ersten Debatte im Parlament: „Ich bin überzeugt, dass wir damit das bayerische Jagdgesetz zukunftsfähig machen.“ Widerspruch aus der Opposition wies er als rot-grünes „ideologisches Störfeuer“ zurück.

Mia Goller (Grüne) spottete zunächst in Anspielung auf den langen Streit insbesondere zwischen Aiwanger und Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU): „Bayerns Jagdreviere leiden unter den Revierkämpfen von CSU und Freien Wählern.“ In der Sache kritisierte sie insbesondere, dass an kritischen Stellen Kontrollen reduziert werden sollen.

Das bayerische Jagdrecht wird reformiert. (Archivbild)

Das bayerische Jagdrecht wird reformiert. (Archivbild)

„Für die guten Reviere ändert sich wenig, und für die schlechten Reviere verbessert sich nichts.“ Das reiche nicht. Auch Horst Arnold (SPD) kritisierte einen Wegfall staatlicher Eingriffsmöglichkeiten - das sei eine „Insolvenzerklärung staatlicher Verwaltung“. Roland Magerl (AfD) nannte den Gesetzentwurf dagegen einen Schritt in die richtige Richtung.

Die Reform, die nun in den Ausschüssen beraten und dann final beschlossen werden soll, sieht vor, dass der Wolf und mit ihm auch der Goldschakal ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. Damit soll insbesondere der Wolf - zum Schutz von Weidetieren - künftig leichter abgeschossen werden dürfen.

Zudem gibt es geänderte Regeln für den Umgang mit der behördlichen Abschussplanung. Diese gibt vor, wie viel Rehwild geschossen werden muss, um Wälder vor Wildverbiss zu schützen. Hierbei soll Jägern und Grundbesitzern vor Ort mehr Eigenverantwortung gewährt werden, behördliche Eingriffe sollen reduziert werden. Die Abschussplanung soll aber als Grundlage bestehen bleiben. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Revier zu viel oder zu wenig Wild geschossen wird, sollen die Behörde auch weiterhin eingreifen können.

Eine weitere Änderung im Jagdgesetz betrifft die Jagdzeiten beim Rehwild. Künftig sollen Schmalrehe vom 16. April bis 15. Januar bejagt werden, Rehböcke vom 16. April bis 15. Oktober, Kitze und Geißen vom 1. September bis 15. Januar. Mit dieser vorgezogenen Jagdmöglichkeit bereits im April reagiere man darauf, dass die Vegetation in vielen Revieren immer früher beginne und gerade in Waldrevieren die Jagd im Mai oft aufgrund starker Vegetation erschwert sei, heißt es in Erläuterungen des Wirtschaftsministeriums zu der Reform.

Über die Details der Reform hatte es in der Koalition heftigen Streit gegeben. Erst im September hatte diese dann einen Kompromiss verkünden können.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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