Prozess

Priester von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

Der Priester schweigt zu den Vorwürfen.

Der Priester schweigt zu den Vorwürfen.

Von dpa

Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate Haft für einen katholischen Priester, der eine 18-Jährige vergewaltigt haben soll. „Es handelt sich hier zweifelsohne um einen sexuellen Übergriff“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht München.

An der Glaubwürdigkeit der Frau, die nach Angaben ihrer Anwältin 3.000 Euro Anerkennungsleistungen vom Erzbistum München und Freising erhalten hat, habe er keinen Zweifel.

Der heute 68-Jährige, der zum damaligen Zeitpunkt ein Verhältnis mit der Mutter des mutmaßlichen Opfers hatte, soll die Tochter in einem Pfarrhaus im Landkreis Dachau vergewaltigt haben, als sie sich nach dem überraschenden Tod ihrer Großmutter an ihn gewandt hatte. „Sie wollte Unterstützung“, sagte der Staatsanwalt. Dass der Angeklagte diese Situation ausgenutzt habe, sei „besonders verwerflich“.

Der Angeklagte soll die junge Frau vergewaltigt und einen «Dreier in der Sakristei» vorgeschlagen haben.

Der Angeklagte soll die junge Frau vergewaltigt und einen «Dreier in der Sakristei» vorgeschlagen haben.

Der katholische Geistliche, der außerdem einen „Dreier in der Sakristei“ mit Mutter und Tochter vorgeschlagen haben soll, habe das Vertrauen „schamlos ausgenutzt“, sagte die Anwältin der mutmaßlich Betroffenen, die Nebenklägerin in dem Verfahren ist. Ziel sei gewesen, „seine Macht, seine Überlegenheit auszuüben und das ganze verborgen unter dem Deckmantel der seelsorgerischen Tätigkeit“.

Der Priester, der mittlerweile im Ruhestand ist, und dem wegen der Beziehung zur Mutter der mutmaßlichen Geschädigten der Titel „Pfarrer im Ruhestand“ laut einem bei Gericht verlesenen kirchlichen Beschluss aberkannt wurde, schwieg vor Gericht. Es gebe „noch nicht einmal eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“, sagte der Staatsanwalt - sondern eine Situation „Aussage gegen Schweigen“.

Die Anwältin des Angeklagten sprach in ihrem Plädoyer von Widersprüchen in den Aussagen der jungen Frau. Und bei Zweifeln gelte „in dubio pro reo“. Darum müsse ihr Mandant freigesprochen werden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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