Prozess

Staatsanwaltschaft akzeptiert Priester-Freispruch nicht

Der Priester schwieg erst zu den Vorwürfen - und sprach dann ganz zum Schluss.

Der Priester schwieg erst zu den Vorwürfen - und sprach dann ganz zum Schluss.

Von dpa

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den Freispruch eines katholischen Priesters vom Vorwurf der Vergewaltigung Rechtsmittel eingelegt. Wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte, akzeptiert die Behörde das Urteil des Amtsgerichts München aus der vergangenen Woche nicht.

Das Gericht hatte den 68-Jährigen wegen begründeter Zweifel von dem Vorwurf freigesprochen, eine 18 Jahre alte junge Frau, die nach dem Tod ihrer Großmutter Trost suchte, im Pfarrhaus vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert.

Es gebe „kein klares Bild“, sagte der Richter. Widersprüche in der Aussage des mutmaßlichen Opfers hätten sich nicht aufklären lassen. Von der mutmaßlichen Tat gebe es vier Versionen - und das Gericht sehe sich nicht in der Lage, festzustellen, welche die richtige sei. Irgendetwas müsse zwar vorgefallen sein, aber was genau, das habe das Gericht nicht klären können.

Dem Angeklagten wurde Vergewaltigung vorgeworfen.

Dem Angeklagten wurde Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeklagte selbst hatte im Prozess geschwiegen - und sprach dann überraschend doch in seinem letzten Wort. „Ich bin sehr, sehr, sehr enttäuscht als Mensch, nicht als Priester, als Mensch, der in Bayern lebt, der Bayern liebt, schätzt“, sagte er und sprach von Lügen, die sein Leben zerstören sollen. Ziel der Vorwürfe sei es, „dass man mich vernichtet“. Er betonte: „Ich weiß eines, dass ich sexuell niemanden genötigt habe.“

Wegen eines Verhältnisses mit einer verheirateten Frau hatte das Erzbistum München und Freising dem im Landkreis Dachau tätigen Priester den Titel „Pfarrer im Ruhestand“ bereits aberkannt. Bei der Aberkennung habe auch das Verhalten gegenüber der damals 18-Jährigen eine Rolle gespielt, sagte ein Bistumssprecher. Allerdings sei das Ausmaß der Vorwürfe damals noch nicht bekannt gewesen. Wie das Bistum mitteilte, ruht ein kirchenrechtliches Verfahren, bis das strafrechtliche abgeschlossen ist.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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