Urteile

Schwangere stürzt aus Angst vor Chihuahua - Halter haftet

Auch wenn so kleine Hunde laut dem Urteil in der Regel keine schwereren Verletzungen verursachen können, muss der Halter für den Sturz der Frau haften. (Symbolbild)

Auch wenn so kleine Hunde laut dem Urteil in der Regel keine schwereren Verletzungen verursachen können, muss der Halter für den Sturz der Frau haften. (Symbolbild)

Von dpa

Eine Schwangere ist aus Angst vor einem unangeleinten Chihuahua gestürzt - und der Besitzer muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Nürnberg nun Schmerzensgeld zahlen. Das Hündchen war demnach im Ansbacher Hofgarten auf die Frau zugerannt, diese war zurückgewichen und dabei gestürzt. Die Frau verklagte den Besitzer und bekam nun in zweiter Instanz Recht.

Auch wenn so kleine Hunde laut dem Urteil in der Regel keine schwereren Verletzungen verursachen können, muss der Halter für den Sturz der Frau haften. Denn dieser habe entgegen der in dem Park geltenden Anleinpflicht seinen Chihuahua frei laufenlassen, hieß es zur Begründung.

Der Klägerin stehe damit ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zu. Diese hatte sich dem Gericht zufolge bei dem Sturz einen Armbruch und Prellungen zugezogen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.