„Kein Doktor light“
Positives Fazit nach drei Jahren Promotionsrecht für bayerische Hochschulen

Alexander Rochau/Imago
Auch an ostbayerischen Hochschulen - im Bild die Technische Hochschule Deggendorf - darf inzwischen promoviert werden.
Seit 2023 dürfen Studenten auch an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen promovieren. Das war zuvor nur an Universitäten möglich.
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