Urteil wegen Totschlags

Partnerin getötet und verscharrt: Zehn Jahre Haft

Vor dem Urteil wurde der Angeklagte von Polizisten zu seinem Platz geführt.

Vor dem Urteil wurde der Angeklagte von Polizisten zu seinem Platz geführt.

Von dpa

Wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin ist ein 39-Jähriger vom Landgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im August 2025 seine 36 Jahre alte Partnerin mit einem Kissen erstickt, in dem Prozess hatte er ein Geständnis abgelegt.

Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang sagte, dass der Angeklagte seine Partnerin nach einem Streit unter anderem um die Kinderbetreuung getötet habe, zuvor sei es auch vonseiten der Frau zu Handgreiflichkeiten gekommen. Die Beziehung sei zerrüttet gewesen. In dieser Situation habe der Mann seine Freundin töten wollen. Mordmerkmale wie Habgier sah die Strafkammer allerdings nicht. Mit zehn Jahren Haft blieb das Gericht in der Mitte des vom Gesetz vorgesehenen Strafmaßes.

Von der Leiche fehlte wochenlang jede Spur

Der Fall hatte vor einem Jahr auch deswegen für Schlagzeilen gesorgt, weil die Frau wochenlang verschwunden war. Die Polizei hatte damals zunächst in einem einfachen Vermisstenfall ermittelt. Es war davon die Rede, dass die Frau nach einem Streit weggefahren sei und sich möglicherweise in einer hilfslosen Lage befinde.

Doch schon nach kurzer Zeit hielten die Ermittler ein Verbrechen zumindest für möglich, die Kriminalpolizei übernahm den Fall. Nach rund drei Wochen waren die Beamten sicher, dass der Freund die Frau umgebracht hatte. Es folgte eine großangelegte Durchsuchungsaktion auf dem Bauernhof des Mannes in Lauben im Landkreis Unterallgäu.

Dies führte dazu, dass die Ermittler in einem Wald auch die Leiche der Vermissten entdeckten. Der beschuldigte Deutsche hatte die Polizisten zu dem Ort geführt, wo er die Tote verscharrt hatte. Bei der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts legte der Beschuldigte dann auch nochmals ein Geständnis ab. Seitdem ist er in Untersuchungshaft. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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