Ab 1. November möglich

Ostbayerische Städte bemerken Nachfrage für Geschlechtseintrag-Änderung

Vom 1. November an ist es laut Gesetz möglich, Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. Auch in der Region bemerken die Standesämter Interesse an der Neuerung.

Die Änderung von Geschlechtseintrag und Name war bisher mit viel Bürokratie und hohen Kosten verbunden. Ab 1. November ist das anders. (Symbolbild)

Die Änderung von Geschlechtseintrag und Name war bisher mit viel Bürokratie und hohen Kosten verbunden. Ab 1. November ist das anders. (Symbolbild)

Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November können Menschen auch in Bayern ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag leichter und ohne medizinische Gutachten ändern lassen.

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